Seit 2016 gibt es neue Vergabebestimmungen im geförderten Wiener Wohnbau. Ein Wohn-Ticket soll Wohnungssuchenden damit den Weg zu einer kostengünstigen Gemeinde- oder Genossenschaftswohnung in Wien erleichtern. Wir zeigen Ihnen, wie Sie am besten eine günstige Genossenschaftswohnung finden können inklusive wichtiger Informationen zu Voraussetzungen und dem zu entrichtenden Finanzierungsbeitrag für eine Genossenschaftswohnung in Wien.
Wohnungen in einer Genossenschaft werden von gemeinnützigen Bauvereinigungen errichtet. Sofern Sie von einer Wohnungsgenossenschaft Gebrauch machen wollen, so müssen Sie zunächst Vereinsmitglied der Genossenschaft werden und einen Genossenschaftsanteil erwerben. Genossenschaftswohnungen in Wien werden von Leuten bezogen, die keine befristete freifinanzierte Mietwohnung beziehen wollen oder sich keine Eigentumswohnung leisten können. Die Kosten für eine Genossenschaftswohnung in Wien sind nämlich vergleichsweise sehr günstig.
Wohn-Ticket vereinfacht Anmeldung für Wohnungsgenossenschaft
Jährlich werden in Wien rund 25.000 Gemeinde- und Genossenschaftswohnungen neu vergeben, mehr als 7.000 davon im Neubau-Erstbezug. Seit 1. Juli 2016 wurde vom bisherigen "Vormerkschein" auf das Wohn-Ticket umgestellt. Damit wurde die Anmeldung und Vergabe von kostengünstigen Gemeinde- und Genossenschaftswohnungen in Wien vereinheitlicht. Dies stuften laut Wohnbaustadtrat Michael Ludwig 68 Prozent, der für ein entsprechendes "Stimmungsbarometer" befragten 1.400 Personen, als Erleichterung ein. Das Angebot der Stadt Wien reicht von geförderten Miet- und Genossenschaftswohnungen, ob Neubau oder gebraucht, über geförderte Eigentumswohnungen und sanierte Wohnungen bis hin zu leistbaren SMART-Wohnungen für junge Zielgruppen und klassische Gemeindewohnungen. Für die beiden letzteren sowie für Wohnungen aus der Wiedervermietung mit einem Eigenmittelanteil von unter 10.000 Euro, ist zudem auch ein dringend notwendiger Wohnbedarf erforderlich.
Voraussetzungen für Genossenschaftswohnungen in Wien
Um überhaupt eine wohnbaugeförderte Genossenschaftswohnung in Wien – unabhängig ob Neubau oder gebraucht - in Anspruch nehmen zu können, müssen allerdings einige Voraussetzungen erfüllt werden. So müssen beispielsweise bestimmte Einkommensgrenzen eingehalten werden: Die Summe der Nettoeinkommen aller in der Wohnung lebenden Personen muss sich zwischen einer bestimmten Höchstgrenze und einer Untergrenze befinden. Außerdem darf eine Genossenschaftswohnung nicht als Zweitwohnsitz genutzt werden. Für die Vergabe einer Genossenschaftswohnung in Wien müssen Sie allerdings nicht unbedingt österreichischer Staatsbürger sein, es reicht schon die eines anderen EU-Landes oder eine Aufenthaltsgenehmigung.
Wo kann man eine Genossenschaftswohnung finden?
In Wien gibt es mehrere Anlaufstellen und Möglichkeiten, wie sie zu ihrer günstigen Genossenschaftswohnung kommen. Die Stadt Wien bietet nicht nur Hilfe durch die vielfältigen Angebote für geförderte Wohnungen, sondern unterstützt auch bei der Wohnungssuche. Sie können sich z.B. bei der der Wohnberatung informieren. Diese befindet sich in der Guglgasse 7–9/Ecke Paragonstraße in der Nähe der U-Bahn Station Gasometer. Man kann sich auch bei der GBV anmelden. Auf www.genossenschaft.at finden Sie garantiert die ideale Genossenschaft für sich. Wenn das nicht hilf, gibt es immer noch die privaten Inserate. Als MieterInnen von Genossenschaftswohnungen in Wien hat man das Recht, einen Nachmieter vorzuschlagen. Allerdings muss man auf illegale Ablösen aufpassen.
An wen kann die Gemeinnützige Bauvereinigung vermieten?
Eine Gemeinnützige Bauvereinigung kann an jeden Interessenten vermietet werden. Die Tätigkeit und die Vergabe der Gemeinnützigen Bauvereinigung kann auf bestimmte Unternehmen, Betriebe oder Berufe beschränkt werden. Jedenfalls darf zum Zeitpunkt des Mietvertragsabschlusses eine gewisse Einkommensgrenze nicht überschritten werden. Bei einer Person wäre das 44.700 € pro Jahr. Bei zwei Personen darf das Netto-Jahreseinkommen 66.610 € nicht überschreiten. Drei Personen dürfen nicht mehr als 75.360 € verdienen. Vier Personen dürfen maximal ein Netto-Jahreseinkommen von 84.130 € vorweisen und bei jeder weiteren Person kommen 4.910 € hinzu. Darüber hinaus muss man innerhalb von sechs Monaten nach dem Einzug in eine geförderte Wohnung die Rechte an seiner Vorwohnung aufgeben.
Finanzierungsbeitrag für Genossenschaftswohnungen
Wird der Mietvertrag für eine Genossenschaftswohnung abgeschlossen, ist ein sogenannter Finanzierungsbeitrag (Eigenmittelanteil) zu leisten. Dabei handelt es sich um einen Grund- und/oder Baukostenbeitrag, der nach Beendigung des Mietverhältnisses mit einer jährlichen Abschreibung von einem Prozent (Verwohnung) zurückbezahlt wird. Derzeit beträgt der Finanzierungsbeitrag in Wien 12,5% der Baukosten plus in der Regel 100% der Grundkosten, die von den gemeinnützigen Bauvereinigungen für Grund und den Bau der Immobilie auf die MieterInnen umgelegt werden. Die Summe wird dabei anteilig auf alle MieterInnen des Gebäudes verteilt, je nach Nutzfläche oder Nutzwert. Der Finanzierungsbeitrag richtet sich also auch der Größe der jeweiligen Wohnung. Da sich der Finanzierungsbeitrag außerdem pro vermietetem Jahr um 1% senkt, sind gebrauchte Genossenschaftswohnungen günstiger als Neubau Genossenschaftswohnungen, bei denen es sich um einen Erstbezug handelt.
Welche Unterstützungen gibt es beim Finanzierungsbeitrag?
Häufig fehlen jedoch ausreichend finanzielle Mittel für den Finanzierungsbeitrag, um den Wunsch nach einer günstigen Genossenschaftswohnung auch zu realisieren. Dafür gibt es die MA 50 in Wien, Wohnbauförderung und Schlichtungsstelle für wohnrechtliche Angelegenheiten, bei der eine Darlehensunterstützung beantragt werden kann. Diese speziell für Finanzierungsbeiträge entwickelten Kredite nennen sich Eigenmittelersatzdarlehen. Eine weitere Förderung gibt es für junge Familien. Für die sogenannte Jungfamilienförderung müssen alle Mitglieder unter 40 Jahren sein. Außerdem müssen mindestens drei Kinder oder ein Familienmitglied mit einer Behinderung von mehr als 45 Prozent Mitglied dieser Familie sein. Die Jungfamilienförderung ist nur in Verbindung mit dem Eigenmittelersatzdarlehen möglich.
Warum Wohnungen in einer Genossenschaft?
Bei Genossenschaftswohnungen haben Sie billigere Mieten und demnach auch geringere Kosten. Das liegt daran, dass die Bauträger bei einer Genossenschaftswohnung nicht profitorientiert sind. Sie bezahlen keine Vermittlungsprovision und der Mietvertrag in einer Wohnungsgenossenschaft ist unbefristet.
Ein Nachteil einer Genossenschaftswohnung liegt darin, dass Mieter im Falle eines Auszugs länger auf die Rückzahlung warten. Gesetzlich gesehen ist die Genossenschaft verpflichtet, die Anteile innerhalb von zwei Jahren zurückzuzahlen. Von diesem langen Zeitraum wird meist Gebrauch gemacht. Darüber hinaus bedeutet die Mitgliedschaft bei einer Genossenschaft nicht, dass auch gleich eine Wohnung zur Verfügung steht. Die Wartezeit, gerade in großen Städten wie Wien ist bei einer Genossenschaft lang.