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Ein Überblick der Rechte und Pflichten im österreichischen Mietrecht

Wirtschaft

Im Allgemeinen gilt im österreichischen Mietrecht (MRG) eine Unterscheidung von Rechten und Pflichten der Mieter und Vermieter, je nachdem inwieweit das Mietrechtsgesetz Anwendung findet. Anwendungsbereiche des Mietrechts sind:

  • Vollanwendungsbereich des MRG
  • Teilanwendungsbereich des MRG
  • Zur Gänze vom MRG ausgenommen

Die Einteilung in diese Segmente erfolgt nach umfangreichen Regelungen. Jedoch lässt sich durch eine Faustregel eine erleichterte Feststellung treffen.

  • Wohnungen die vor dem Ende des zweiten Weltkriegs errichtet wurden unterliegen mit Ihrem Mietzins meist dem Vollanwendungsbereich des MRG.
  • Wohnungen in nicht geförderten Neubauten und Wohnungen in Neubauten aus dem Wohnungseigentum unterliegen Ihrem Mietzins meist dem Teilanwendungsbereich des MRG.
  • Mietverträge oder Mietgegenstände in einem Gebäude mit nichtmehr als zwei eigenständigen Wohnungen oder Geschäftsräumlichkeiten sind zur Gänze vom MRG ausgenommen.  Ausnahme: Ein- oder Zweifamilienhäuser, welche nach dem 31. Dezember einen Mietvertrag geschlossen haben.

Im Überblick lassen sich folgende Unterschiede zugunsten der Mieter zwischen den drei Segmenten aufzeigen:

Vollanwendungsbereich des MRG

Teilanwendungsbereich des MRG

Vollausnahmebereich des   MRG

Preisschutz und Kündigungsschutz

Kündigungsschutz

Kein gesetzlicher Preisschutz

Kein spezieller Kündigungsschutz

Rechte und Pflichten für den Mieter

Als Mieter müssen Sie Ihren Mieterpflichten pünktlich und stets nachkommen. Darunter fällt die Entrichtung des Mietzinses. Weiters muss die Mietsache (Wohnung) mit Achtsamkeit und Vorsicht behandelt werden. Muss der Vermieter seinen Pflichten nachgehen, darf er auch bei wichtigen Gründen Ihre Wohnung betreten oder die Mietsache verbessern. Kommt es dabei zu unerträglichen Unannehmlichkeiten besteht für Sie als Mieter auch Anspruch auf Entschädigung.

Rechte und Pflichten für den Vermieter 

Geht ein Vermieter das Mietverhältnis ein, treffen auch ihn einige Pflichten im Rahmen des Mietrechts. Der Vermieter hat die Pflicht zum Erhalt der Mietsache, so muss dieser beispielsweise bei ernstem Schaden der Wohnung unverzüglich handeln. Hier soll verhindert werden, dass die Mietsache einen dauerhaften Schaden von sich trägt. Deshalb ist es dem Vermieter auch möglich bei wichtigen Gründen ihre Wohnung zu betreten- natürlich unter Ankündigung und bestenfalls Terminvereinbarung. Des Weiteren ist der Vermieter dazu verpflichtet öffentlich zugängliche Bereiche des Hauses instand zu halten. Besonders wichtig ist es, bei Auflösung oder Kündigung des Mietvertrags nicht auf die Mietkaution zu vergessen.

Konsultieren Sie vor Abschluss eines Mietvertrags einen Rechtsanwalt. Eine adäquate Rechtsberatung klärt Sie darüber auf in welches Anwendungsgebiet Ihr Mietverhältnis fällt. Überdies unterstützt Sie ein Rechtsanwalt für Mietrecht bei der Erstellung und Prüfung ihres Mietvertrags und vermindert somit das Risiko auf mögliche unschöne Überraschungen.

Quelle:

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Autorin:

Alica Weber, 1995 in Fürstenfeld geboren.

Ihr Abschluss in Wirtschafts- und Sozialwissenschaften prägten ihr umfassendes Interesse für Marketing und Kommunikation. Beruflich ist sie unter anderem als Online-Redakteurin bei Anwaltfinden.at tätig.

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