Eine Maklerprovision muss grundsätzlich erst dann gezahlt werden, wenn ein Kauf- oder Mietvertrag rechtswirksam zustande gekommen ist. Der Makler besitzt demnach einen Provisionsanspruch, sobald er ein Geschäft vermittelt hat. Die Kosten für den Makler sind dabei allerdings gesetzlich geregelt.
Grundsätzlich können die Kosten für die Maklerprovision in Österreich verhandelt werden. Es gibt jedoch gewisse Obergrenzen, die die Höhe der Provision für den Immobilienmakler begrenzen. Dies hängt auch davon ab, ob es sich um einen Mietvertrag oder einen Hauskauf bzw. –verkauf handelt.
Maklerprovision: Wer zahlt den Makler beim Hauskauf?
Wenn ein Hauskauf bzw. Hausverkauf ansteht, stellt sich spätestens hier die Frage: Wer muss dann eigentlich den Makler bezahlen? Beim Immobilienkauf wird dies im Regelfall ganz einfach gehandhabt: Meist teilen sich Käufer sowie Verkäufer die Maklerprovision. Dabei werden die Kosten für den Immobilienmakler beim Hauskauf von beiden Parteien in gleichen Teilen bezahlt.
Seit 2010 gibt es in Österreich dazu eine neue Regelung innerhalb der Immobilienmaklerverordnung, die die Höhe der Maklerprovision per Gesetz regelt: So fällt bei einem Verkaufswert bis 36.336 Euro eine Vermittlungsprovision von maximal 4 Prozent an. Bei einem Verkaufswert zwischen 36.336 Euro - 48.448 Euro beträgt die Maklergebühr maximal 1.453,46 Euro. Ab einem Verkaufswert von 48.448 Euro können 3 Prozent des Verkaufspreises an Maklergebühren verrechnet werden.
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Innen-Provision: Eine Besonderheit der Maklerprovision ist dabei die Innen-Provision. Dabei wird die Zahlung vollständig vom Käufer oder Verkäufer übernommen wird. Dies kommt allerdings nur in Ausnahmefällen vor. Eine vollständige Innen-Provision hat dabei den Vorteil, dem Käufer die Immobilie ohne eine zusätzliche Maklerprovision anbieten zu können. Die Provision wird dann bereits im Kaufpreis berücksichtigt. Das bedeutet für den Käufer wiederum geringere Erwerbsnebenkosten.
Maklerprovision beim Mietvertrag
Handelt es sich um einem Mietvertrag, ist der Immobilienmakler oft sowohl für den Eigentümer als auch für den Immobiliensuchenden zuständig und kann daher ebenfalls von beiden Parteien eine Maklerprovision verlangen. Dabei kann der Makler bis zu drei Bruttomonatsmieten Kaution vom Vermieter verlangen. Mit Bruttomonatsmiete sind dabei der Nettomietzins plus die Betriebskosten, Heizkosten sowie zusätzliche Mietzuschläge und die Umsatzsteuer gemeint.
Was kostet ein Immobilienmakler den Mieter? Muss der Mieter die Maklerprovision bezahlen, können dabei bis zu zwei Bruttomonatsmieten von ihm verlangt werden. Dies kommt dann zustande, wenn der Mietvertrag auf mehr als drei Jahre befristet oder die Immobilie unbefristet vermietet wird. Ist der Mietvertrag nur auf bis zu drei Jahren befristet, beläuft sich die Maklergebühr nur auf eine Bruttomonatsmiete, die vom Mieter gezahlt werden muss. Dieselbe Höhe kommt auch zustande, wenn nur einzelne Räume untergemietet werden.
Wann muss ich die Maklerprovision zahlen?
Die Maklerprovision kommt erst dann zustande, wenn der Verkauf bzw. eine Vermietung rechtmäßig abgeschlossen ist. Wenn kein Abschluss zustande kommt, fällt demnach also auch keine Provision an, auch wenn der Makler bereits einen bestimmten Zeitaufwand betrieben hat, beispielsweise durch das Inserieren oder die Besichtigungstermine etc. Der Makler hat demnach auch keinen Anspruch auf Vorschüsse oder Anzahlungen. Wurde im Maklervertrag allerdings eine andere Vereinbarung getroffen, müssen Sie dieser dann auch nachkommen.