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Sie haben eine Wohnung zu vermieten? Das müssen Sie beachten!

Immobilien & Wohnen

Wie funktioniert das eigentlich genau mit dem Vermieten von Wohnungen? Diese Frage haben sich sicherlich schon viele Eigentümer, die zum ersten Mal eine Wohnung vermieten wollen, gestellt. Wir geben Ihnen einige Tipps, wie Sie am besten Ihre Wohnung vermieten können. 

Der Immobilienmarkt boomt. Gerade in Wien steigt die Nachfrage nach Mietwohnungen immer weiter an. Da kann es sein, dass ihre zu vermietende Wohnung in Wien schnell auf Interessenten stößt. Doch neben Lage der Wohnung spielen auch der Zustand, die Größe und die Ausstattung eine große Rolle bei der Höhe der Miete. Bei der Vermietung selbst haben Sie grundsätzlich zwei Möglichkeiten Ihre Wohnung zu vermieten: Entweder Sie beauftragen einen Immobilienmakler oder nehmen die Suche nach Mietern selbst in die Hand und vermieten Ihre Eigentumswohnung privat.

Was ist wichtig beim Vermieten von Wohnungen?

Wenn Sie eine Wohnung zu vermieten haben, gibt es zunächst einige Fragen vorab zu klären. Darunter beispielsweise wie viele Personen dürfen maximal in dieser Wohnung leben? Ist die Haltung von Haustieren, beispielsweise einem Hund, gestattet? Wobei ein generelles Verbot von Haustieren laut dem Obersten Gerichtshof nicht erlaubt ist. In Einzelfällen, z.B. wenn teure Möbel vermietet werden kann man allerdings ein Verbot durchsetzen. Möchten Sie Ihre Eigentumswohnung befristet vermieten oder soll der Mietvertrag unbefristet sein? Die Untergrenze bei der befristeten Vermietung beträgt drei Jahre. Haben Sie sich für eine private Wohnungsvermietung entschieden, sollten Sie als Vermieter diese Dinge bereits beim ersten Besichtigungstermin klar kommunizieren.

Wichtige Tipps zur Wohnung vermieten

Haben Sie entsprechende Interessenten gefunden, können bzw. sollten Sie sogar von Ihren künftigen Mietern, auch aus Gründen der Sicherheit, einen Einkommensnachweis verlangen. Als Faustregel gilt, dass die Miete nicht viel höher als ein Drittel des Haushaltseinkommens sein sollte. Sollten die Mieter einen schwerwiegenden Schaden in der Wohnung verursacht haben, steht Ihnen als Vermieter rein theoretisch sogar die fristlose Kündigung zu. Darunter fällt unter anderem das Unterlassen der Mietzahlungen, Hausfriedensbruch oder unerlaubte dauerhafte Unterbringung Dritter. Wiederum sind Sie als Vermieter dafür verantwortlich, die Wohnung bzw. die Immobilie in gutem Zustand zu erhalten und etwaige Gefahren für die Mieter zu beseitigen. Eine Wohnung zu vermieten kann also auch eine gewisse Arbeit mit sich bringen.

Wohnung vermieten: Steuern & Kosten

Bei der Kaution sind maximal sechs Monatsmieten erlaubt, üblich sind allerdings drei. Was die Versteuerung angeht, so werden üblicherweise 1,5 Prozent der tatsächlichen Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten des Gebäudes bzw. der Wohnung abgeschrieben. Auf die Miete werden üblicherweise 10 % Umsatzsteuer verrechnet. Wenn man als Vermieter allerdings weniger als 30.000 Euro umsetzt, so ist man von der Steuer befreit. 
Vorsicht bei der Kontrolle! Zwar kann man sich als Vermieter in wichtigen Fällen Zugang zur Wohnung verschaffen. Doch dies darf nicht zum Zwang werden und in eine Schikane ausarten. Wann und wie man einen Mieter loswerden kann, regelt das Mietrechtsgesetz. 

Haus vermieten

Neben Eigentumswohnungen können auch Häuser vermietet werden. Bei einem Haus sollte sich aber immer die Frage gestellt werden, ob sich die Vermietung eines Hauses auch wirklich lohnt. In jedem Fall sollte die Mietrendite höher als die Verzinsung anderer Kapitalanlagen ausfallen. Ist dies nicht der Fall, lohnt sich eine Vermietung nicht. Das ist beispielsweise häufig bei Einfamilienhäusern der Fall, da hier die Mietrendite niedriger ist. Möblierte Häuser erhöhen zwar den Mietzins, allerdings lohnt sich die Anschaffung neuer Möbel nicht. Wenn Sie Ihre Immobilie allerdings nur vorübergehend nicht selbst nutzen und sie aber trotzdem behalten wollen, bietet sich es sich an, das Haus befristet zu vermieten anstatt es zu verkaufen. Hier sollten Sie dann sollten Sie dann eine umfangreiche Inventarliste für das Übergabeprotokoll anfertigen. Auch bei einem Haus unterliegen die Mieteinahmen der Einkommenssteuer. Für gewerbliche Vermieter fällt zusätzlich die Umsatzsteuer an.

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