Alle Artikel : Immobilien & Wohnen : Wissenswertes rund um das Grundbuch

Wissenswertes rund um das Grundbuch

Immobilien & Wohnen

Wie bekomme ich einen Grundbuchauszug? Was ist ein Grundbuch überhaupt? Fragen um Fragen. Wir bringen Licht ins Dunkel und verraten zudem, was Sie beim Grundbucheintrag beachten müssen. Denn wenn man vom „Grundstück“ spricht, so ist das eigentlich nicht ganz richtig.

Ein Grundbuch wird von den Bezirksgerichten geführt. Es handelt sich dabei um ein öffentliches Verzeichnis. Dort werden das Grundstück und die an ihnen bestehenden dinglichen Rechte eingetragen. Das Wohnungseigentum, Eigentum, das Baurecht, das Pfandrecht sowie Dienstbarkeiten und Reallasten können eingetragen werden. Doch wo bekomme ich einen Grundbuchauszug?

Was ist ein Grundbuch?

Grundbuchamt

Nicht nur ein gültiger Kaufvertrag ist entscheiden. Mit dem Grundbucheintrag wird sichergestellt, dass die dinglichen Rechte nur durch Eintragung in das Grundbuch erworben werden können. Das Grundbuch wird vom Grundbuchamt geführt. Das Grundbuchamt ist das Amtsgericht in jenem Bezirk, wo das Grundstück liegt. Es ist zudem auch ein öffentliches Verzeichnis, wo die Eigentumsverhältnisse von Grundstücken geregelt werden.

Grundbucheintragungen

Auch bei Konkursen, laufenden Versteigerungsverfahren, Berechtigungen aus Grunddienstbarkeiten, öffentlich rechtliche Verpflichtungen etc. ist ein Grundbuch sinnvoll. Eine Einsicht erfolgt prinzipiell bei Gericht. Dort kann man Einsicht in die gewünschten Daten aus der Grundstücksdatenbank nehmen. Übrigens muss im Falle einer Namensänderung der Eigentümer oder der die Eigentümerin sofort Antrag auf Namensänderung an das Grundbuchsgericht stellen. Aber grundsätzlich kann jeder einen Grundbucheintrag einfordern.

Das Grundbuch

Der Auszug in einem Grundbuch besteht aus einem A-Blatt (Gutsbestand), einem B-Blatt (Eigentum) und dem C-Blatt (Lasten). Die zur gehörigen Grundstücke sind im A-Blatt eingetragen. Der Name und die Anschrift des Eigentümers sind im B-Blatt vermerkt. Im C-Blatt stehen Beschränkungen und Belastungen wie Pfandrechte, Belastungs- und Veräußerungsverbote und Dienstbarkeiten. Die Rangordnung ist ebenso wichtig bei einer Grundbucheintragung in Österreich. Sie richtet sich nach dem Zeitpunkt, wann die Eingabe beim Gericht eintrifft. Im Tagebuch werden Datum und Uhrzeit eingetragen und anschließend mit der Tagebuchzahl versehen. Bis Sie als Eigentümer im Grundbuch eingetragen sind, kann es allerdings einige Wochen dauern.

Grundbuchauszug

Grundbuchauszug - Kosten

Die Kosten für den Grundbuchauszug sind im KostO §73 (Kostenordnung) festgelegt. Einsichtnahmen und Abfragen beim zuständigen Gericht kosten 13,70 Euro pro Auszug. Wenn Sie einen Grundbucheintrag einsehen wollen, sind also nur geringe Kosten fällig. Ein Grundbuchauszug ist also nicht kostenlos, auch ein Online Grundbuchauszug hat seine Kosten. Die Digitalisierung vom Grundbuch hat allerdings einiges einfacher gemacht.

Grundbuchauszug online

Ein Grundbuch kann man auch online finden. Sie wollen einen Grundbuchauszug online und sofort einsehen? Die Grundbucheinsicht kann man am einfachsten und schnellsten online beantragen. Nach der Angabe der Gstnr, der Kastralgemeindenummer und der Rechnungsadresse erhält man als Interessent den Grundbuchauszug. Dafür autorisierte Stellen sind beispielsweise die ADVOKAT Unternehmensberatung Greiter & Greiter GmbH, bei auszug.at oder das BREX Business Register.

Grundbuch & Immobilien

Steuerreform

Aufgrund der Steuerreform 2015 haben sich einige Hauseigentümer dazu entschlossen, noch einmal ihre Immobilien zu übergeben. Dadurch waren viele Bezirksgerichte überfordert. Damals dauerte das Verfahren oft drei Mal so lange wie üblich. Der starke Anstieg bei den Anträgen für Grundbucheintragungen von Immobilien war der Grund dafür. Die Grunderwerbsteuer bei Schenkungen, Übergaben und Erbschaften wurde damals geändert. Das hatte zur Folge, dass die Übertragung großer und wertvoller Objekte sich verteuerte.

Bevor sie ein Haus kaufen, sollten sie unbedingt vorher auf die Nebenkostenfalle aufpassen! Übrigens fallen für inländischen Grundbesitz auch die Grundsteuer an. Alle Informationen dazu finden Sie hier: https://www.projekt-promotion.at/artikel/was-hat-es-mit-der-grundsteuer-auf-sich!

Projekt Promotion

Weitere Artikel zum Thema

Immobilien Promotion