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Die besten Chancen auf eine Direktvergabe bei Gemeindewohnungen

Immobilien & Wohnen

Gemeindewohnungen ohne Vormerkschein oder Direktvergabe sind begehrt, sodass oft nicht genügend Gemeindewohnungen in Direktvergabe vorhanden sind, um der großen Nachfrage gerecht zu werden. Welche Voraussetzungen Sie für Gemeindewohnungen in Direktvergabe erfüllen müssen und ob Sie Gemeindewohnungen auch ohne Vormerkschein übernehmen können, erfahren Sie hier.

MieterInnen einer Gemeindewohnung können diese auch an einen persönlich ausgewählten Nachmieter übergeben durch die sogenannte Direktvergabe. Diese Nachmieter müssen dafür in keinem verwandtschaftlichen Verhältnis zum derzeitigen Mieter stehen. Wichtig ist jedoch, dass Sie als Interessent einen Vormerkschein oder ein Wiener Wohn-Ticket vorweisen können! Die Angaben der jeweiligen Gemeindewohnung müssen jedoch mit dem Vormerkdatum und der Anzahl der angegebenen Personen übereinstimmen.

Welche Voraussetzungen gibt für eine Gemeindewohnung Direktvergabe?

Sind Sie Mieter oder Mieterin einer Gemeindewohnung und wollen diese per Direktvergabe weitergeben, gibt es einige Voraussetzungen zu erfüllen. So dürfen in der Wohnung keine Schäden vorhanden sein, die eine Instandsetzung benötigen. Sämtliche Strom-/Gasleitungen sowie die dazugehörigen Geräte müssen betriebssicher und funktionsfähig sein. Außerdem darf kein Mietzinsrückstand oder eine Räumungsklage vorliegen. Handelt es sich bei der Gemeindewohnung um eine Wohnung mit Erleichterungen für RollstuhlfahrerInnen, kann die Direktvergabe auch nur an InteressentInnen erfolgen, die den Vormerkgrund „Barrierefreier Wohnbedarf/RollstuhlfahrerInnen“ vorweisen können. Zu guter Letzt müssen Sie einer Wohnungsüberprüfung Ihrer Gemeindewohnung durch MitarbeiterInnen von Wiener Wohnen zustimmen.

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Gemeindewohnungen Direktvergabe: Was muss man bei der Weitergabe beachten?

Auch wenn Gemeindewohnungen per Direktvergabe begehrt sind, kann sich der Prozess von der Entscheidung über die Direktvergabe bis zur Übergabe der Gemeindewohnungen über mehrere Monate ziehen. Finden Sie als Mieter oder Mieterin nicht so schnell neue NachmieterInnen für Ihre Gemeindewohnung, sind Sie immer noch MieterIn dieser Wohnung und damit weiterhin für diese verantwortlich inklusive aller Kosten! Lassen Sie also niemanden einziehen, bevor der offizielle Mietvertrag nicht tatsächlich unterschrieben wurde! Überprüfen Sie ob die jeweiligen InteressentInnen einen gültigen Vormerkschein oder ein Wiener Wohn-Ticket besitzen. Können Sie sich mit den InteressentInnen einigen, füllen Sie eine Einigungserklärung aus. Das Service Center des Wiener Wohnen prüft anschließend, ob die InteressentInnen alle Voraussetzungen für die Direktvergabe erfüllen. Ist dies nicht der Fall, erhalten Sie eine Benachrichtigung und das Wohnungsinserat erscheint weiterhin im Anzeiger. Vorsicht: Eine Untervermietung der Gemeindewohnung ist in jedem Fall verboten!

Gemeindewohnungen: Ablöse bei Direktvergabe

Bei Gemeindewohnungen die über eine Direktvergabe übernommen werden, kann eine private Ablöse mit dem Nachmieter oder der Nachmieterin vereinbart werden. Diese kann zum Beispiel für festinstallierte Einrichtungsgegenstände geltend gemacht werden, die beim Auszug in der Wohnung verbleiben. Die Höhe der Privatablöse darf jedoch nicht mehr als 5000 Euro betragen, ansonsten droht eine Verwaltungsstrafe! Eine Ablöse von Wiener Wohnen kann es geben, wenn Sie durch Renovierungsarbeiten die Ausstattungskategorie Ihrer Gemeindewohnung verbessert haben. Dies geschieht beispielsweise durch den Einbau neuer Fenster, einer neuen Wohnungseingangstür oder den Einbau von Heizung oder eines zeitgemäßen Badezimmers.

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