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Reisestorno abschließen und Hektik in der Urlaubszeit vermeiden!

Reisen

Der Urlaub ist gebucht und die Koffer sind gepackt! Doch plötzlich können Sie Ihre Reise nicht antreten. Was nun? Wie sieht es dann mit der Reisestornoversicherung aus? Wir verraten Ihnen, was man bei einer Stornoversicherung beachten muss und welche Rechte Sie haben!

Eine „Stornoreise“ ist immer unangenehm. Schließlich arbeiten die meisten Menschen das ganze Jahr über hart. Vor allem, wenn Sie an einen schönen Strandurlaub geplant haben. Dann möchte man sich Urlaub nehmen und plötzlich muss die Reise storniert werden. Was hat es mit dem Storno auf sich und was deckt die Stornoversicherung ab?

Reise und Stornoversicherung

Stornogebühren

Grundsätzlich muss man wissen, dass es bei einer Reise kein gesetzliches Rücktrittsrecht gibt. Daher fallen Stornokosten an. Je näher der Reisezeitpunkt rückt, desto höher werden diese Kosten. Der Tod, Krankheit oder ein Unfall des Versicherten oder eines nahen Angehörigen können als Rücktrittsgründe geltend gemacht werden. Allerdings muss man als Kunde nachweisen, dass der Ernstfall nach Abschluss der Versicherung eingetreten ist und dieser nicht abzusehen war. Der Versicherung obliegt es, im Ernstfall sogar einen Kontrollarzt zu schicken. Eine Reisestornoversicherung in Österreich deckt auch Trennungen, Scheidungen oder eine nicht bestandene Reifeprüfung ab. Auch eine unerwartete gerichtliche Einladung wird akzeptiert. Bei bereits bestehenden Erkrankungen besteht ein beschränkter Versicherungsschutz, sofern die Person in den vergangenen sechs Monaten ambulant bzw. in den neun Monaten vor Versicherungsabschluss stationär behandelt wurde. Sofern eine bestehende Erkrankung plötzlich auftritt, dann ist man voll versichert.

Stornoversicherung für die Reise

 Eine Reiseversicherung bei einem Storno zahlt sich in jedem Fall aus! Der Abschluss einer Storno Reiseversicherung ist in erster Linie bei teuren Urlauben sinnvoll. Die Beweislast liegt nämlich beim Kunden. Eine Stornoversicherung zahlt sich auch aus, sofern Sie mit Ihrer Familie reisen. Eine zweite Familienversicherung wird ab einer Großfamilie mit mehr als fünf Kindern fällig. Laut den Versicherungen versteht man unter einer Familie eine Gruppe von bis zu sieben gemeinsam reisenden Personen, darunter maximal zwei Erwachsene. Wichtig: So früh wie möglich die Reise stornieren, da ansonsten die Kosten immer höher werden.

Stornokosten

Unterschiede bei den Reiseveranstaltern

Je nach Reiseveranstalter und der Reise kommen unterschiedliche Stornosätze zur Anwendung. Ein Viertel des Reisepreises werden schon Monate vor der Reise von Alltours, Splashline und FTI kassiert. Bei Thomas Cook Touristik GmbH zahlt man im Falle einer Stornierung  30 Tage vor dem Urlaub 25 % der Stornogebühren. Anschließend kann der Satz schnell auf 75 % ansteigen. Die Thomas Cook Austria verrechnet 30 Tage vor Reisebeginn eine Stornogebühr von 10 %. Der Reiseveranstalter THV Reisen verrechnet bei Flug-und Schiffsreisen zwei Monate vor Antritt die Hälfte der Reisekosten und ab dem 19. Tag vor Reisebeginn wird der gesamte Reisepreis verrechnet.

Was passiert bei höherer Gewalt?

Ein kostenfreies Storno ist zulässig, sofern „eine Pauschalreise aufgrund höherer Gewalt wie etwa durch einen Vulkanausbruch unmöglich und für den Konsumenten unzumutbar ist“. Das meint zumindest ÖAMTC-Juristin Verena Pronebner gegenüber der Kleine Zeitung. Pauschalreisende sollten mit dem Veranstalter nach Lösungen suchen, wenn der Abflug unmittelbar bevorsteht. Im Notfall kann man auch mit dem Außenministerium  Kontakt aufnehmen. Daher ist es empfehlenswert, sich dort zu registrieren. So kann in einer Krisenregion schnell mit den Urlaubern und den Angehörigen Kontakt aufgenommen werden. Der Veranstalter einer Pauschalreise hat den Rücktransport zu organisieren und zu zahlen, sofern eine Katastrophe erst vor Ort eintritt.

Tipps für den Stornoschutz

Kleingedrucktes lesen: Ein Blick in das Kleingedruckte lohnt sich immer. Kopf hoch! Falls es mit Ihrer Auslandreise nichts wird, gibt es immer noch die Möglichkeit einen schönen Sommer in Wien zu verbringen und dort vielleicht am Balkon den Griller anzuwerfen.

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